Informationen
Die Pflegekasse stellt Ihnen monatlich einen bestimmten Betrag als sogenannte Sachleistung zur Verfügung, den Sie verwenden können, um sich von uns ambulant pflegen zu lassen. Wie hoch der Betrag ist, richtet sich nach der Einstufung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst. Sollten Sie den Betrag nicht ausschöpfen, wird Ihnen prozentual ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Betrag ist zweckgebunden und wird bei Aufwendungen für Entlastungsangebote erstattet.
Die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten für die Finanzierung Ihrer Pflege. Bei einem persönlichem Beratungsgespräch können wir ein individuell auf Sie zugeschnittenes Paket von Leistungen zusammenstellen.
Falls Sie noch Fragen zur Finanzierung haben, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.